Ambulante
Rehabilitation

Unsere Einrichtung ist ein von allen Kostenträgern zugelassenes ambulantes Rehabilitationszentrum für orthopädische Erkrankungen. Die Deutsche Rentenversicherung sowie alle Krankenkassen übernehmen die Kosten für Ihre Behandlung.

Sie können direkt nach einem Krankenhausaufenthalt oder durch Verordnung eines niedergelassenen Arztes zu uns kommen. Beides ist möglich.

Unser Team informiert Sie gerne über das Verfahren und die Behandlungsinhalte.

Indikation

Orthopädische Erkrankungen

  • Operativ oder konservativ versorgte knöcherne Verletzungen am Bewegungsapparat
  • Alle Formen konservativ behandelter Gelenkverletzungen und -schäden, Sehnen-, Bänder- und Muskelverletzungen, degenerative und akute Knorpelschäden
  • Alle Formen operativ behandelter Gelenkverletzungen und -schäden, Sehnen-, Bänder- und Muskelverletzungen, degenerative und akute Knorpelschäden
  • Alle Formen der Wirbelsäulenverletzungen und -schäden
  • Polytraumatische Verletzungen
  • Veränderungen am Bewegungsapparat durch Haltungsschäden, Fehlformen und muskuläre Dysbalancen
  • Prothetische Versorgung der großen Gelenke
  • Amputationen

Nach Operationen

  • Prothetischer Gelenkersatz
    • Schulterprothesen
    • Knieendoprothese
    • Hüftendoprothese
  • Operationen am Skelettsystem
  • Bandscheiben-Operationen
  • Neurochirurgische Operationen

Behandlung/Therapie

Die ambulante, orthopädische Rehabilitation besteht insbesondere aus folgenden Behandlungsformen:

  • Ärztliche Behandlung während der Rehamaßnahme
  • Physiotherapie/Krankengymnastik
  • Manuelle Therapie
  • Lymphdrainage
  • Massage
  • Physikalische Therapie
  • Trainingstherapie
  • Ergotherapie
  • Bewegungsbad
  • Gruppentherapie je nach Krankheitsbild
  • Entspannung
  • Seminare
  • Patientenschulungen
  • Psychologische Betreuung
  • Ernährungsberatung
  • Sozialberatung
  • Verpflegung
  • Fahrdienst

Berufliche Wiedereingliederung

Eine stufenweise Wiedereingliederung dient dazu, arbeitsunfähige Menschen schrittweise wieder in ihren Beruf zurückzubringen.  Die Notwendigkeit einer stufenweisen Wiedereingliederung wird immer individuell durch die Rehabilitationseinrichtung beurteilt. Voraussetzungen für die Einleitung sind u.a.:

  • Arbeitsunfähigkeit bei Entlassung aus der medizinischen Rehabilitation
  • ausreichende gesundheitliche Belastbarkeit von mindestens zwei Stunden täglich
  • Beginn spätestens innerhalb von vier Wochen nach Abschluss der Leistung zur medizinischen Rehabilitation (danach ist der weiterbehandelnde Arzt sowie die Krankenkasse zuständig)
  • Zustimmung des Versicherten und des Arbeitgebers zur Durchführung der stufenweisen Wiedereingliederung

Beantragungshilfe

Ambulante Rehabilitation (gesetzliche Krankenkasse)
Nachdem die gesetzliche Krankenkasse auf Anfrage Ihres behandelnden Arztes (mit Formular 60) Ihre Zuständigkeit als Kostenträger bestätigt hat, schickt diese Ihrem behandelnden Arzt das Formular 61 (Verordnung medizinischer Rehabilitation) zu.

Die ausgefüllte Verordnung schickt Ihr Arzt oder das Reha-Zentrum an die zuständige Krankenkasse zur Genehmigung. Sobald die Kostenzusage Ihrer Krankenkasse vorliegt, setzen wir uns mit Ihnen zur Vereinbarung eines Aufnahmetermins in Verbindung.

Ambulante Rehabilitation (alle Rentenversicherungsträger)
Ist der zuständige Kostenträger die Deutsche Rentenversicherung, reichen Sie bitte dort das Formular G100 und G120 sowie einen ärztlichen Befundbericht ein.

Gründe für eine ambulante Rehabilitation

  • Sie bleiben in Ihrer vertrauten Umgebung.
  • Die Leistungen der ambulanten Rehabilitation können inhaltlich und zeitlich flexibel eingesetzt und Ihren individuellen Bedürfnissen angepasst werden.
  • Eine schnelle und direkte Zusammenarbeit mit Ihren behandelnden Ärzten oder den Kliniken, in denen Sie operiert wurden, wird gewährleistet.
  • Die Einbeziehung der Angehörigen (z.B. Angehörigenberatung) ist durch die Nähe zum Wohnort möglich.
  • Die Vernetzung der medizinischen und beruflichen Rehabilitation sowie die Unterstützung der beruflichen Wiedereingliederung am Arbeitsplatz sind gegeben (z.B. stufenweise Wiedereingliederung). Näheres wird während der Rehamaßnahme besprochen und evtl. eingeleitet.
  • Erlerntes und Erprobtes aus der Reha kann gleich zu Hause und im Alltag angewendet werden. Dies erhöht die Wirksamkeit und Nachhaltigkeit Ihrer Rehamaßnahme.

Informationen zum Ablauf einer ambulanten Rehabilitation

Rehabilitation erhalten haben, setzen wir uns mit Ihnen in Verbindung, um einen Aufnahmetermin zu vereinbaren.

Die Vorlaufzeit zur Terminierung Ihrer Rehabilitationsmaßnahme ist abhängig von der jeweiligen Belegung und der Genehmigungsart.

Am Aufnahmetag melden Sie sich an unserer Anmeldung. Unser Empfangsteam betreut sie gerne.

Bitte bringen Sie zu all Ihren Behandlungstagen sportliche, bequeme Bekleidung, Sportschuhe sowie zwei große Handtücher mit. An Tagen, an denen Ihr Reha-Programm Wassergymnastik vorsieht, benötigen Sie außerdem Badebekleidung, einen Bademantel, sowie Badeschuhe und ein weiteres Handtuch zum Abtrocknen.

Zu Beginn Ihrer Rehabilitationsmaßnahme erhalten Sie im Einführungsseminar alle Informationen zum Ablauf, Ihren Behandlungsplan sowie eine Führung durch die Einrichtung. Im Rahmen der ärztlichen Aufnahmeuntersuchung haben Sie die Möglichkeit, dem behandelnden Arzt alle Fragen zu Ihrer Rehabilitation zu stellen.

Die tägliche Behandlungszeit beträgt zwischen vier und sechs Stunden. Mittags erhalten Sie ein gesundes warmes Essen in unserem Bistro.

Falls Sie nicht in der Lage sind, eigenständig mit dem PKW oder öffentlichen Verkehrsmitteln anzureisen, steht ein hausinterner Fahrdienst zur Verfügung.

Informationen zum Ablauf einer Anschlussheilbehandlung (AHB) bzw. Anschlussrehabilitation (AR)

Bei einem Krankenhausaufenthalt beantragt der Sozialdienst des jeweiligen Krankenhauses die Rehabilitationsmaßnahme direkt als Anschlussheilbehandlung/Anschlussrehabilitation. Die Aufnahme zur ambulanten Rehabilitation erfolgt bevorzugt und innerhalb weniger Tage – abhängig von Ihrer Reha-Fähigkeit.

Den vorläufigen Aufnahmetermin erhalten Sie bereits während Ihres Krankenhausaufenthaltes, soweit Ihre medizinischen Unterlagen vorliegen bzw. diese von unseren Ärzten geprüft werden konnten.

Welche Kosten kommen auf mich zu?

Bei einer ambulanten Reha-Maßnahme über die Gesetzliche Krankenkasse ist in der Regel eine Zuzahlung von 10 Euro pro Behandlungstag zu leisten. Weitere Zuzahlungen, die im gleichen Jahr bereits an Krankenhäuser oder vorangegangene Reha-Leistungen erbracht wurden, werden angerechnet (maximal 28 Behandlungstage pro Jahr).

Bei einer Reha-Maßnahme zu Lasten der Deutschen Rentenversicherung oder der Berufsgenossenschaft entfällt die Zuzahlung.

Kinder bis einschließlich 18 Jahre sind grundsätzlich von der Zuzahlung befreit.

Wie geht es nach der Rehabilitation weiter?

Fahrdienst

Auf Wunsch steht Ihnen unser Fahrdienst zur Verfügung.

Bei Bedarf sprechen Sie uns bitte an.